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und sich vor Haftungsrisiken schützen
Die D&O-Versicherung ist vor allem für Führungskräfte in großen Unternehmen sinnvoll. Dazu zählen Vorstände, Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder, die durch weitreichende Entscheidungen und deren potenzielle Folgen für ihr Unternehmen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Aber auch Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen, Prokuristen profitieren bei ihrer beruflichen Tätigkeit von einer D&O-Versicherung, da auch sie komplexe und risikobehaftete Entscheidungen treffen müssen. Zudem ist die Versicherung für Manager in Start-ups relevant, da diese oft schnell wachsende Unternehmen leiten und dabei mit unsicheren und sich dynamisch entwickelnden Märkten umgehen müssen.
Der Begriff D&O-Versicherung (Directors and Officers Versicherung) oder Manager-Haftpflicht genannt, stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für Director´s and Officer´s Liability Insurance. Sie ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die D&O-Versicherung sichert Verantwortungsträger im Unternehmen gegen Haftungsansprüche ab.
Wenn Führungskräfte eine ihrer Pflichten verletzen und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, zahlt die D&O-Versicherung den Schadenersatz. Sie schützt dabei sowohl gegen die Ansprüche Dritter, wie etwa Aktionäre und andere Anteilseigner als auch gegen die Ansprüche durch das eigene Unternehmen.
Darüber hinaus wirkt die D&O-Versicherung auch wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Das heißt, sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, um einen unberechtigten Anspruch gegen den Entscheidungsträger abzuwehren. Da Schadenersatzforderungen gegen Manager fast immer umstritten sind, ist diese Abwehrfunktion ein ganz wesentlicher Teil des D&O-Versicherungsschutzes.
Es wird zwischen Innen - und Außenhaftung unterschieden. Der überwiegende Anteil von D&O-Haftungsfällen liegt im Bereich der Innenhaftung des Managers gegenüber dem eigenen Unternehmen.
Neben Innenhaftungsfällen ist von der D&O-Versicherung auch die sogenannte Außenhaftung gedeckt. Darunter versteht man Schadensersatzansprüche Dritter. Das können Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben den Organmitliedern haftet i.d.R. auch das Unternehmen.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung als Makler. Unsere Unabhängigkeit garantiert Ihnen einen umfänglichen Versicherungsschutz durch individuelle Deckungskonzepte. Sichern Sie sich als Verantwortungsträger gegen diese existenzbedrohenden Risiken. (Gerne erstellen wir Ihnen auch eine Synopse für einen bestehenden Vertrag.)
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